Gebühren

Das Honorar für meine durchgeführten Behandlungen wird zeitabhängig berechnet:

  • Selbstzahler, bar (mit Quittung): 60 Euro pro Stunde
  • Zusatzversicherte: 80 Euro pro Stunde
  • Privatversicherte: 80 Euro pro Stunde
  • Rechnungserstellung (ich lege die Gebührenverordnung für Heilpraktiker zu Grunde): 5 Euro

Der Mindestsatz liegt bei 30 Minuten. Beim Ersttermin findet üblicherweise eine ausgiebige Anamnese, Untersuchung, etc. statt. Sie können von einer Dauer von 90 Minuten ausgehen.

Zahlungsziel Rechnung: 14 Tage nach Erhalt der Rechnung.

Der Rechnungsbetrag wird in vollem Umfang fällig, unabhängig von der Erstattung durch Kassen oder anderer Leistungsträger.

Nachfolgend die vollständige Gebührenordnung. Bitte beachten Sie, dass ich nicht alle Positionen anbiete!

Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)

Die Gebührenordnung für Heilpraktiker ist keine Rechtsvorschrift, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütung. Das bedeutet, dass der Heilpraktiker jederzeit andere Honorare vereinbaren kann. Sofern die Höhe des Honorars vor der Behandlung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, gelten jedoch nach § 612 Bürgerliches Gesetzbuch die in der Gebührenordnung genannten „üblichen“ Beträge.

1. Eingehende Untersuchung
Euro 12,30 bis 20,50

2a. Homöopathische Erstanamnese (mind. 1 Stunde)
Euro 15,40 bis 41,00

2b. Vollständigen Krankenexamens mit Repertorisation oder Folgerepertorisation (mind. 30 Minuten)
Euro 15,40 bis 41,00

3. Kurze Information, auch mittels Fernsprecher oder Ausstellung einer Wiederholungsverordnung, als einzige Leistung pro Inanspruchnahme des Heilpraktikers
bis Euro 4,50

4. Eingehende Beratung, die das gewöhnliche Maß übersteigt, von mindestens 15 Minuten Dauer, gegebenenfalls einschließlich einer Untersuchung Euro 16,40 bis 22,00
Anmerkung: Eine Leistung nach Ziffer 4 wird in der Regel als alleinige Leistung erstattet oder in Zusammenhang mit einer Leistung nach Ziffer 1 oder 17.1.

5. Beratung, auch mittels Fernsprecher, gegebenenfalls einschließlich einer kurzen Untersuchung Euro 8,20 bis 20,50
Anmerkung: Eine Leistung nach Ziffer 5 wird nur einmal pro Behandlungsfall neben einer anderen
Leistung von der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe erstattet.

6. Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch außerhalb der normalen Sprechzeit
Euro 17,00 bis 24,50

7. Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch bei Nacht zwischen 20 und 7 Uhr
Euro 19,50 bis 28,50

8. Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch sonn- und feiertags Euro 15,40 bis 27,00
Anmerkung: Als allgemeine Sprechstunde gilt die durch Aushang festgesetzte Zeit, selbst wenn sie
nach 20 Uhr festgesetzt ist. Eine Berechnung des Honorars nach Ziff. 6 bis 8 kann also nur dann
erfolgen, wenn die Beratung außerhalb der festgesetzten Zeiten stattfand und der Patient nicht
schon vor Ablauf der selben im Wartezimmer anwesend war. Ebenso können für Sonn- und Feiertage nicht die dafür vorgesehenen erhöhten Honorare zur Berechnung kommen, wenn der Heilpraktiker gewohnheitsmäßig an Sonn- und Feiertagen Sprechstunden hält.

9. Hausbesuch einschließlich Beratung
9.1 bei Tag Euro 21,50 bis 29,50
9.2 in dringenden Fällen (Eilbesuch, sofort ausgeführt) Euro 24,00 bis 32,00
9.3 bei Nacht und an Sonn- und Feiertagen Euro 27,50 bis 36,50

10. Nebengebühren für Hausbesuche
Wenn der Heilpraktiker außerhalb seiner Praxis tätig sein muss, so hat er Anspruch auf
Entschädigung für den Zeitaufwand während seiner Abwesenheit oder für den zurückgelegten Weg. Liegt der Ort der Behandlung bis zu 2 Kilometer von der Praxis entfernt, dann beträgt das
Wegegeld:
10.1 für jede angefangene Stunde bei Tag bis Euro 5,50
10.2 für jede angefangene Stunde bei Nacht bis Euro 10,50
Das Wegegeld wird ersetzt bei einer Entfernung von 2 bis 25 Kilometern:
10.3 durch Erstattung der Auslagen für öffentliche Verkehrsmittel
10.4 durch besondere Vereinbarung mit dem Patienten, wie Gestellung eines Transportmittels. Hierbei besteht nur Anspruch auf Vergütung der Zeitversäumnis. Bei Benutzung des eigenen Fahrzeuges für den zurückgelegten Kilometer:
10.5 bei Tag bis Euro 1,25
10.6 bei Nacht bis Euro 2,50
10.7 Handelt es sich um einen Fernbesuch von über 25 Kilometer Entfernung zwischen Praxis- und Besuchsort, so können pro Kilometer an Reisekosten in Anrechnung gebracht werden bis Euro 0,25
Anmerkung: Die Wegekilometer werden nach dem jeweils günstigsten benutzbaren Fahrtweg berechnet. Besucht der Heilpraktiker mehrere Patienten bei einer Besuchsfahrt, werden die Fahrtkosten entsprechend aufgeteilt.
10.8 Handelt es sich bei einem Krankenbesuch um eine Reise, welche länger als 6 Stunden dauert, so kann der Heilpraktiker anstelle des Wegegeldes die tatsächlich entstandenen Reisekosten in Anrechnung bringen und außerdem für den Zeitaufwand Euro 10,50 bis 20,50 pro Stunde Reisezeit berechnen. Der Patient ist hiervon in Kenntnis zu setzen.

11. Schriftliche Auslassungen und Krankheitsbescheinigungen
11.1 Kurze Krankheitsbescheinigung oder Brief im Interesse des Patienten Euro 3,60 bis 15,50
11.2 Ausführlicher Krankheitsbericht oder Gutachten (DIN A4 engzeilig Maschinen geschrieben) Euro 10,30 bis 20,50
11.3 Individuell angefertigter schriftlicher Diätplan bei Ernährungs- und Stoffwechselstörungen Euro 10,50 bis 26,00
Anmerkung: Die Vervollständigung vorgefertigter Diätpläne ist nicht berechnungsfähig

12. Chemisch-physikalische Untersuchungen
12.1 Harnuntersuchungen qualitativ mittels Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers (Teststreifen) durch visuellen Farbvergleich bis zu Euro 3,10
Anmerkung: Die einfache qualitative Untersuchung auf Zucker und Eiweiß sowie die Bestimmung des ph-Wertes und des spezifischen Gewichtes ist nicht berechnungsfähig.
12.2 Harnuntersuchung quantitativ (es ist anzugeben, auf welchen Stoff untersucht wurde,
z.B. Zucker) bis zu Euro 4,60
12.8 Blutzuckerbestimmung bis zu Euro 8,00

14. Spezielle Untersuchungen
14.1 Binokulare mikroskopische Untersuchung des Augenvordergrundes Euro 5,20 bis 10,50
Anmerkung: Eine Leistung nach Ziffer 14.1 kann nicht neben einer Leistung nach Ziffer 1 oder Ziffer 4 berechnet werden. 

15. Photoaufnahmen
15.1 Photoaufnahmen zu diagnostischen Zwecken Aufnahmen schwarz/weiß (pro Augenpaar) Euro 5,50 bis 15,50
15.2 Vergrößerungen sowie Farbaufnahmen werden zum handelsüblichen Preis berechnet.
Anmerkung: Photographische Aufnahmen der Iris oder andere photographische Aufnahmen, die zu diagnostischen Zwecken notwendig sind, sind zuvor mit dem Patienten zu vereinbaren. Photoaufnahmen, die Studienzwecken des Heilpraktikers dienen, kommen nicht zur Berechnung.

16. Bioenergetische Verfahren
16.1 Elektro-Neural-Diagnostik Euro 10,50 bis 26,00
16.2 Segmentdiagnostik, Maximaldiagnostik u.a. Euro 5,20 bis 20,50
16.3 Bioelektrische Funktionsdiagnostik Euro 15,50 bis 41,00
16.4 Hautwiderstandsmessungen Euro 5,20 bis 26,00
Anmerkung: Art und Ziel der Untersuchung sind anzugeben.

17. Neurologische Untersuchungen
17.1 Neurologische Untersuchung Euro 5,20 bis 26,00
Anmerkung: Die neurologische Untersuchung wird grundsätzlich nur dann angewandt, wenn sie für den Heilzweck oder für die Sicherung der Diagnose oder die Beobachtung des Heilungsverlaufes erforderlich erscheint.

19. Psychotherapie
19.1 Psychotherapie von halbstündiger Dauer Euro 15,50 bis 26,00
19.2 Psychotherapie von 50-90 Minuten Dauer Euro 26,00 bis 46,00
19.8 Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose Euro 15,50 bis 26,00

20. Atemtherapie, Massagen
20.1 Atemtherapeutische Behandlungsverfahren Euro 13,00 bis 31,00
20.2 Nervenpunktmassage nach Cornelius, Aurelius u. a., Spezialnervenmassage Euro 8,00 bis 15,50
20.3 Bindegewebsmassage Euro 8,00 bis 20,50
20.4 Teilmassage (Massage einzelner Körperteile) Euro 5,50 bis 10,50
20.5 Großmassage Euro 10,50 bis 18,00

21. Akupunktur
21.1 Akupunktur einschließlich Pulsdiagnose Euro 10,30 bis 26,00
21.2 Moxibustionen, Elekroakupunktur, Injektionen und Quaddelungen in Akupunkturpunkte Euro 5,20 bis 15,50

22. Inhalationen
22.1 Inhalationen, soweit sie vom Heilpraktiker mit den verschiedenen Apparaturen in der Sprechstunde ausgeführt werden Euro 5,50 bis 13,00

25. Injektionen, Infusionen
25.1 Injektion, subkutan bis Euro 5,20
25.2 Injektion, intramuskulär bis Euro 5,20
25.3 Injektion, intravenös, intraarteriell bis Euro 7,70
25.4 Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung) pro Sitzung Euro 7,20 bis 13,00
25.6 Neural- oder segmentgezielte Injektionen nach Hunecke Euro 7,70 bis 26,00
25.7 Infusion bis Euro 8,70

26. Blutentnahmen
26.1 Blutentnahme bis Euro 3,60
26.2 Aderlass bis Euro 12,80

27. Hautableitungsverfahren, Hautreizverfahren
27.1 Setzen von Blutegeln, ggf. einschl. Verband Euro 10,50 bis 31,00
27.3 Setzen von Schröpfköpfen, unblutig Euro 5,20 bis 8,00
27.4 Setzen von Schröpfköpfen, blutig Euro 10,50 bis 20,50
27.5 Schröpfkopfmassage einschl. Gleitmittel Euro 5,20 bis 10,50

28. Infiltrationen
28.1 Behandlung mittels paravertebraler Infiltration, einmalig Euro 7,70 bis 15,50
28.2 Behandlung mittels paravertebraler Infiltration, mehrmalig Euro 10,30 bis 20,50

32. Versorgung einer frischen Wunde
32.1 bei einer kleinen Wunde Euro 5,20 bis 10,50
32.2 bei einer größeren und verunreinigten Wunde Euro 10,30 bis 15,50

33. Verbände (außer zur Wundbehandlung)
33.1 Verbände, jedesmal Euro 5,20 bis 15,50
33.2 elastische Stütz- und Pflasterverbände Euro 5,20 bis 15,50
33.3 Kompressions- oder Zinkleimverband Euro 5,20 bis 13,00
Anmerkung: Materialien kommen zum Gestehungspreis zur Berechnung

34. Wirbelsäulenbehandlung
34.1 Chiropraktische Behandlung der Wirbelsäule Euro 10,50 bis 18,00
34.2 Gezielter chiropraktischer Eingriff an der Wirbelsäule Euro 15,40 bis 19,00
Anmerkung zu Ziff. 34.2: Bei einem mehr als dreimaligen gezielten Eingriff an der Wirbelsäule
kann der Leistungsträger eine Begründung verlangen

35. Osteopathische Behandlung
35.1 des Unterkiefers Euro 7,70 bis 15,50
35.2 des Schultergelenks Euro 15,40 bis 26,00
35.3 der Handgelenke, des Oberschenkels, des Unterschenkels, des Vorderarmes und der Fußgelenke Euro 15,40 bis 26,00
35.4 des Schlüsselbeins und der Kniegelenke Euro 5,20 bis 15,50
35.5 des Daumens Euro 5,20 bis 13,00
35.6 einzelner Finger und Zehen Euro 5,20 bis 13,00

39. Elektro-physikalische Heilmethoden
39.1 einfache oder örtliche Lichtbestrahlungen Euro 5,50 bis 8,00
39.2 Ganzbestrahlungen Euro 7,70 bis 10,50
39.6 Anwendung von Heizsonnen (Infrarot) Euro 5,50 bis 8,00